20. Februar 2025
Neue Ausführungsbestimmungen der Graduierungsordnung in Kraft
Die Ausführungsbestimmungen des NWDK zur neuen Graduierungsordnung sind geändert worden. Für den Kyu-Bereich gibt es die folgende Neuerung:
Graduierungen im Wahlbereich Kata zum 1. Kyu sollen künftig an den Kata-Stützpunkten des NWJV durchgeführt werden. Alternativ soll
nach Absprache mit dem KDV auch eine vom NWDK benannte Person die Kata abnehmen dürfen. Da einige unserer Dan-Referenten derzeit sowohl
die Referentenausbildung für die Nage-no-kata als auch den neuen DJB Trainer-B-Lehrgang "Kata" absolvieren, werden diese Personen in unserem
Kreis voraussichtlich auch den Wahlbereich Kata abnehmen dürfen. Da die Prüfungen zum 1. Kyu unverändert Kreisprüfungen bleiben, ändert sich
hier also nicht viel, außer dass hier nur die formell qualifizierten Kyu-Prüfer eingesetzt werden dürfen.