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20. Februar 2025

Neue Ausführungsbestimmungen der Graduierungsordnung in Kraft

Die Ausführungsbestimmungen des NWDK zur neuen Graduierungsordnung sind geändert worden. Für den Kyu-Bereich gibt es die folgende Neuerung:

Graduierungen im Wahlbereich Kata zum 1. Kyu sollen künftig an den Kata-Stützpunkten des NWJV durchgeführt werden. Alternativ soll nach Absprache mit dem KDV auch eine vom NWDK benannte Person die Kata abnehmen dürfen. Da einige unserer Dan-Referenten derzeit sowohl die Referentenausbildung für die Nage-no-kata als auch den neuen DJB Trainer-B-Lehrgang "Kata" absolvieren, werden diese Personen in unserem Kreis voraussichtlich auch den Wahlbereich Kata abnehmen dürfen. Da die Prüfungen zum 1. Kyu unverändert Kreisprüfungen bleiben, ändert sich hier also nicht viel, außer dass hier nur die formell qualifizierten Kyu-Prüfer eingesetzt werden dürfen.