20. Februar 2025
Lehrgänge im Kreis dürfen nur noch kostendeckend stattfinden
Ab sofort müssen alle Lehrgänge im NWDK kostendeckend sein, so die neue Vorgabe des NWJV. Konkret heißt dies, dass die Mindestteilnahmegebühr für Lehrgänge bei 4 EUR pro Person und Unterrichtseinheit (45 Minuten) liegt. Betroffen sind davon auch die Dan-Lehrgänge in unserem Kreis, für die wir jetzt deutlich höhere Teilnahmegebühren erheben müssen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass jeder Lehrgang für eine Kostendeckung genügend Teilnehmer haben muss. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir unsere Kreislehrgänge bewerben und fördern. Denn wenn es uns nicht gelingt, genügend Teilnehmer für eine Kostendeckung zu gewinnen, kann es in der Zukunft sein, dass wir unseren Judoka keine Dan-Vorbereitungslehrgänge mehr in unserem Kreis ermöglichen können und diese zu weiter entfernten Kreisen fahren müssen.